Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft unserer Schule.
In jeder Klasse tagt zunächst einmal pro Schulhalbjahr die Klassenpflegschaft (umgangssprachlich auch: Elternabend).
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse, wobei mit Eltern stets die „Personensorgeberechtigten“ nach dem Familienrecht gemeint sind. Außerdem gehören der Klassenpflegschaft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sowie alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen an. In der Klassenpflegschaft wird über alle Belange gesprochen, die die jeweilige Klasse betreffen, z.B. der Entwicklungs- und Leistungsstand der Klasse, Fragen der Disziplin, Verfahren und Maßstäbe der Notenbildung etc.
Die Klassenpflegschaft wählt eine/n erste/n und eine/n zweite/n Klassenelternvertreter/in. Die oder der erste Klassenelternvertreter/in ist automatisch Vorsitzende/r der Klassenpflegschaft.
Die Klassenelternvertreter/innen der Klassen unserer Schule bilden den Elternbeirat. Dieser tagt ebenfalls einmal pro Schulhalbjahr.
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