Aufgaben

Der Elternbeirat wahrt und Pflegt die das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung, er gibt der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache, er berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern und unterbreitet diese der Schule. Ihm obliegt es weiterhin, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Der Elternbeirat wird dazu von der Schulleitung und dem Schulträger beraten und von diesen auch unterstützt.

Der Elternbeirat wählt eine/n Vorsitzende/n des Elternbeirats und eine/n stellv. Vorsitzende/n, die als erste Vertreter der Eltern an der Schule fungieren und Ansprechpartner der Eltern und der Schulleitung in allen die Schule betreffenden Fragen sind. In unserer Schule sollen die/der Vorsitzende/r des Elternbeirats und stellv. Vorsitzende/r aus den unterschiedlichen Abteilungen (deutsche und französische Abteilung) kommen.

Der Elternbeirat wählt außerdem die sechs Vertreter der Elternschaft in der Schulkonferenz, wobei vier Eltern aus der deutschen Abteilung und zwei aus der französischen Abteilung gewählt werden. Die oder der Vorsitzende/r des Elternbeirats und der oder die stellv. Vorsitzende/r sind durch ihr Amt Mitglied in der Schulkonferenz, so dass der Elternbeirat noch drei Vertreter/innen aus der deutschen und eine/n aus der französischen Abteilung wählt.

Die Schulkonferenz wiederum setzt sich an unserer Schule aus der Schulleiterin und je sechs Vertretern der Lehrer/innen und Eltern zusammen. An Grundschulen gibt es noch keine Schülervertreter. Hier werden Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung für die Schule besprochen, die Schulkonferenz tagt einmal pro Schulhalbjahr.

Alle Wahlen von Eltern als Klassenelternvertreter/innen, Vorsitzende/r des Elternbeirats und stellv. Vorsitzende/r des Elternbeirats sowie Mitglieder der Schulkonferenz gelten jeweils für ein Schuljahr.

Die hier geschilderten Aufgaben und Wahlverhältnisse ergeben sich aus dem Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg mit den entsprechenden Verordnungen und der Satzung des Elternbeirats unserer Schule.

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Deutsch-Französische Grundschule

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